Krankenkasse muss auch bei älteren Frauen Kosten für künstliche Befruchtung übernehmen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 04.12.2019 (IV ZR 323/18) entschieden, dass das höheres Risiko einer Fehlgeburt auf Grund des Alters einer Frau nicht zur Ablehnung einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse führen darf. Durch dieses Urteil wird das Recht auf eine späte Mutterschaft erheblich gestärkt. Zitat aus dem Urteil: „Das Selbstbestimmungsrecht der Ehegatten umfasst grundsätzlich auch die Entscheidung, sich den Kinderwunsch in fortgeschrittenem Alter unter Inkaufnahme altersspezifischer Risiken zu erfüllen.“ Entscheidend für das Urteil war nur, dass die künstliche Befruchtung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Schwangerschaft führt. Es spielt keine Rolle, wie diese Schwangerschaft dann vermutlich verlaufen wird. Die Krankenversicherung kann die Übernahme nur dann verweigern, „wenn aufgrund individueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Eltern“ ein höheres Risiko für eine Fehlgeburt vorliegt.