Hallo, ich bin schwanger und arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Dort fällt teilweise Pflege an, aber auch der restliche Alltag ist recht anstrengend. Beinahe tägliche Großeinkäufe, d.h. schweres Schleppen. Die Wohngruppe ist auf 3 Stockwerke aufgeteilt und man rennt täglich hundertfach die Treppen rauf und runter. Ich glaube, dass ich verpflichtet bin, meiner Chefin Bescheid zu geben. ABER:
Ich hatte inzwischen 3 Inseminationen und jetzt die 2. ICSI, ich hab Bedenken, dass ich jetzt gleich ein Beschäftigungsverbot bekomme (bin ja erst in der 4. Woche aber das wäre dann der Fall) und dann geht es ab. Da ich Schwierigkeiten hab, überhaupt schwanger zu werden, hab ich Angst, es nicht zu bleiben.
Was soll ich tun?
Hallo! Ist deine Chefin so schlimm? Ich glaube ich würde den Ärger in Kauf nehmen und das Beschäftigungsverbot nehmen. Selbst wenn du gekündigt wirst, einen Job in der Pflege bekommt du leicht wieder. Vielleicht sogar mit einer netten Chefin.
Erstmal danke für eure Rückmeldung. Aber ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Meine Chefin ist total nett. Mit "ab geht" meinte ich, dass das Baby abgeht, ich also nicht mehr schwanger bin. Ich vermute, meine Chefin hat da Verständnis bzw. muss sie mir das Beschäftigugsverbot aussprechen, das ist durch unsere Gefährdungsbeurteilung der Stellenbeschreibung ganz klar geregelt. Aber ich trau mich nicht, das anzusprechen, weil ich mir vorstelle, dass vielleicht im dümmsten Fall ich gar nicht lange schwager bin und dann nach wenigen Tagen oder Wochen wieder zurück komme. Das wäre so eine schreckliche Situation. Jeder wüsste was passiert ist.
Aber ich könnte ja auch erst in 8 Wochen bescheid geben, wenn ich dann immer noch schwanger bin, wäre es ja doch vielleicht etwas sicherer, als jetzt, wo es noch so früh ist. Aber wie überbrücke ich diese 8 Wochen? Wie "drücke" ich mich vor Aufgaben wie z.B. dem Großeinkauf oder dem epileptischen Anfall oder oder oder... Ich kann ja schlecht allen Kollegen sagen, dass ich schwanger bin und deshalb die ganzen Aufgaben nicht machen kann aber der Chefin nicht Bescheid geben.