2020 kein Baby-Kino mehr

Ab 2020 werden – verständlicherweise –  schädliche Ultraschallaufnahmen verboten. Dazu gehören 3-D-Aufnahmen und Filmaufnahmen aus dem Mutterleib. Bei diesen bildgebenden Verfahren ist die Ultraschallintensität so hoch, dass sie unter Umständen schädlich für das Ungeborene sein können. Verboten sind diese Art von Aufnahmen nur, wenn sie nicht unbedingt benötigt werden. Falls eine medizinische Indikation vorliegt, also die Untersuchung vom Frauenarzt als wichtig gesehen wird, kann sie natürlich weiterhin durchgeführt werden. Das Verbot ist nicht unumstritten, da nach Meinung der Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin,  eine mögliche Schädigung noch nicht einwandfrei nachgewiesen wurde. Ich denke, man sollte auf jede unnötige Untersuchung verzichten, wenn eine Gefahr für das Baby besteht, allerdings besteht auch kein Grund zur Panik, wenn die Ärztin eine solche Ultraschalluntersuchung zur Sicherheit anordnet.